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HOLZ & BAU 2009 - Anerkannte Fortbildungsveranstaltung

 

Bitte unbedingt beachten: Gemäß Anweisung der Ingenieurkammer/ Architektenkammern werden nur noch Ganztagesbescheinigungen ausgestellt. Bedingung für die Ausstellung ist die Teilnahme des gesamten Veranstaltungstages  

Ihre Teilnahmebestätigung können Sie sich am Ende des Veranstaltungstages direkt auf der Messe am Registrierungscounter ausdrucken lassen.

 Folgende Architektenkammern haben die HOLZ & BAU anerkannt: 

 

Architektenkammer Nordrhein-Westfalen

Als Fortbildungsveranstaltung anerkannt für Mitglieder der AKNW in den Fachrichtungen Architektur und Innenarchitektur.

Reg. Nr. 09-0532-001 -  Holz & Bau 12.03.2009

Der Anerkennungsumfang beträgt 4 Unterrichtsstunden zu 45 Min. bei Besuch des gesamten Veranstaltungstages.

Reg. Nr. 09-0532-002 -  Holz & Bau 13.03.2009

Der Anerkennungsumfang beträgt 4 Unterrichtsstunden zu 45 Min. bei Besuch des gesamten Veranstaltungstages.

Reg. Nr. 09-0532-003 -  Holz & Bau 15.03.2009

Der Anerkennungsumfang beträgt 2 Unterrichtsstunden zu 45 Min. bei Besuch des gesamten Veranstaltungstages.

 

Ingenieurkammer-Bau Nordrhein-Westfalen

Als Fortbildungsveranstaltung anerkannt für Beratende Ingenieure (§ 2 Abs. 1 FuWO), Ingenieure (§ 2 Abs. 1 FuWO), saSV für Schall- und Wärmeschutz (§ 2 Abs. 2 FUWo), öbuvSV in diesem Sachgebiet (§ 2 Abs. 2 FuWo) und bauvorlageberechtigte Ingenieure (§ 2 Abs. 2 FuWO).

Reg. Nr. 10153

Veranstaltungsbezeichnung: Holz & Bau 2009 Messe + Kongress, 48155 Münster

Datum Veranstaltungsbeginn: 12.03.2009

Zeitdauer: 7,00 Zeiteinheiten zu je 45 Minuten

Reg. Nr. 10154

Veranstaltungsbezeichnung: Holz & Bau 2009 Messe + Kongress, 48155 Münster

Datum Veranstaltungsbeginn: 13.03.2009

Zeitdauer: 7,00 Zeiteinheiten zu je 45 Minuten.

 

Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen

Als Fortbildungsveranstaltung anerkannt für Mitglieder der Architekten- und Stadtplanerkammer Hessen.

Für jede Unterrichtseinheit von 45 Minuten wird 1 Fortbildungspunkt vergeben (Minimum je Veranstaltungstag ist der Besuch von 2 Unterrichtseinheiten, max. können pro Tag 8 Fortbildungspunkte ausgestellt werden).

 

Architektenkammer Sachsen

Als Fortbildungsveranstaltung anerkannt. Dient dem Nachweis der Fortbildung als Berufspflicht  gemäß dem Sächsischen Architektengesetz.

 

Brandenburgische Architektenkammer

Als Fortbildungsveranstaltung für das Themengebiet Baupraxis anerkannt.

 

Architektenkammer Baden-Württemberg

Als Fortbildungsveranstaltung für Architekten im Praktikum anerkannt.

 

Architektenkammer Saarland

Jeder Veranstaltungstag wird mit jeweils 8 Punkten anerkannt.